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Österreich: GuK-Spezialisierungsverordnung 2026 kundgemacht — sieben Spezialisierungen, mindestens 60 ECTS, nur noch hochschulisch
Mit BGBl. II Nr. 153/2026 ist die Durchführungsverordnung zur Verlagerung der Pflege-Spezialisierungen in den tertiären Sektor kundgemacht. Sieben Spezialisierungen sind künftig mit mindestens 60 ECTS an Hochschulen zu absolvieren; die alte Sonderausbildungs-Verordnung läuft erst Ende 2032 aus.
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