Fünf Monate nach Inkrafttreten der eigenständigen Arzneimittelverordnung für den gehobenen Dienst wartet die Pflege in Österreich weiter auf die dafür nötige Liste. Der ÖGKV verlangt in einer Presseaussendung vom 17. Februar 2026, zumindest rezeptfreie Arzneimittel (OTC) sofort freizugeben.
Worum es geht
Mit der GuKG-Novelle 2024 wurde in § 15b GuKG die Verordnung von Arzneimitteln durch DGKP in den Bereichen Nahrungsaufnahme, Körperpflege sowie Pflegeinterventionen und -prophylaxen verankert. Welche Präparate konkret erfasst sind, muss eine Verordnung des Gesundheitsministers per Liste festlegen. Diese Liste war laut ÖGKV im Herbst 2025 angekündigt worden und lag Mitte Februar 2026 noch immer nicht vor. Der Verband fordert die sofortige Umsetzung der OTC-Freigabe als ersten Schritt, die rasche Vorlage der vollständigen Arzneimittelliste und Planungssicherheit für die rund 190.000 Pflegepersonen in Österreich — nach Angaben des ÖGKV die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen, auf die zwei Drittel der dort Beschäftigten entfallen.
Die Argumente des Verbands
ÖGKV-Präsidentin Elisabeth Potzmann hält es für nicht begründbar, dass hochqualifizierte Pflegepersonen OTC-Präparate im professionellen Kontext nicht eigenständig einsetzen dürfen: Das sei „weder fachlich noch organisatorisch nachvollziehbar“. Zur Verzögerung sagt sie: „Die angekündigte Liste hätte längst vorliegen sollen. Stattdessen entsteht der Eindruck, dass notwendige Weiterentwicklungen auf die lange Bank geschoben werden.“ Margareta Bruckner, Vorsitzende der Austrian Nursing Directors Association (ANDA), argumentiert aus Sicht der Pflegedirektionen: Die eigenverantwortliche OTC-Anordnung durch den gehobenen Dienst beschleunige Behandlungsprozesse. Als internationalen Vergleich verweist der ÖGKV auf Schweden, wo spezialisierte Pflegepersonen bereits seit 1994 Arzneimittel aus definierten Listen verordnen.
Einordnung für Pflegeexpert:innen APN
Verordnungsrechte gehören international zu den Kernelementen erweiterter Pflegepraxis. In Österreich ist § 15b der bislang einzige gesetzliche Ansatzpunkt dafür — und er bleibt ohne Liste wirkungslos. Die ÖGKV-Aussendung zeigt, dass das Thema zum Dauerstreit zwischen Pflege, Ministerium und Ärztekammer geworden ist. Im DACH-Vergleich fällt Österreich damit zurück: In Deutschland dürfen Pflegefachpersonen seit 1. Jänner 2026 nach § 4a PflBG (BEEP) selbstständig heilkundliche Aufgaben übernehmen, und das BMG hat ein eigenes APN-Gesetz angekündigt; in der Schweiz hat der Nationalrat der GesBG-Revision zur gesetzlichen Verankerung der APN-Rolle im April 2026 zugestimmt, die Ständeratskommission ist am 2. September 2026 eingetreten. Wann die österreichische Arzneimittelliste kommt, lässt die Aussendung offen — einen Zeitplan des Ministeriums nennt sie nicht.