Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) hat seinen Kongress 2026 unter das Motto „Mut trifft Vision — Pflege gestaltet“ gestellt. Am 11. und 12. Juni 2026 kamen laut Nachbericht des Verbands rund 600 Teilnehmende und 40 Aussteller in den Congress Graz.
Programm
Die Keynote hielt die Philosophin Lisz Hirn zum Thema „Sorge neu denken? Über den Umgang mit Verletzlichkeit im digitalen Zeitalter“. In einem pflegepolitischen Talk sprachen ÖGKV-Präsidentin Elisabeth Potzmann und Vizepräsidentin Inge Köberl-Hiebler über aktuelle Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der professionellen Pflege in Österreich. Den Abschluss bildete eine Podiumsdiskussion mit den Gesundheitssprecher:innen der Parlamentsparteien über die Bedeutung pflegerischer Expertise für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem; die Aufzeichnung ist auf der Kongress-Seite des ÖGKV abrufbar.
Das D-A-CH-Podium zu Advanced Nursing Practice
Für die APN-Community war die Podiumsdiskussion zu Advanced Nursing Practice in den D-A-CH-Ländern der zentrale Programmpunkt. Moderiert von der Pflegeexpertin Elisabeth Rappold diskutierten Roswitha Koch für die Schweiz, Franz Wagner für Deutschland und Andreas Radler für Österreich über internationale Entwicklungen und die Chancen, die sich daraus für die Weiterentwicklung der Pflege ergeben. Der Nachbericht dokumentiert keine wörtlichen Aussagen der Podiumsteilnehmenden; inhaltliche Details zum Verlauf der Diskussion sind auf der Kongress-Seite nicht veröffentlicht.
Einordnung für Pflegeexpert:innen APN
Dass der größte Berufsverband des Landes ANP mit einer eigenen Länderrunde auf die Hauptbühne holt, unterstreicht die berufspolitische Priorität des Themas. Der Zeitpunkt ist kein Zufall: In der Schweiz hatte der Nationalrat im April 2026 der GesBG-Revision zugestimmt, die die APN-Rolle erstmals gesetzlich verankert; die Ständeratskommission ist am 2. September 2026 auf die Vorlage eingetreten, die Entscheidung des Ständerats steht noch aus. In Deutschland gilt seit 1. Jänner 2026 die selbstständige Heilkundeausübung nach § 4a PflBG (BEEP), und das Bundesgesundheitsministerium hat für die zweite Jahreshälfte 2026 ein eigenes APN-Gesetz angekündigt. Österreich hat mit den GuKG-Novellen und § 15b Kompetenzerweiterungen für DGKP geschaffen, verfügt aber weiterhin über keine berufsrechtliche Definition der APN-Rolle. Der Grazer Ländervergleich macht sichtbar, dass Österreich im DACH-Raum inzwischen am wenigsten weit ist.