Niederösterreich hat als erstes Bundesland auf Landesebene einheitliche Vorgaben für die Rolle der Advanced Practice Nurse geschaffen — für alle Settings der Versorgung. Im Rahmen eines Pilotprojekts der NÖ Landesgesundheitsagentur (NÖ LGA) wurden drei Kliniken als Vorreiter ausgewählt.

Was festgelegt wurde

Das berichtet der 50. ANP-Newsletter der FH Oberösterreich (Ausgabe März/April 2026). Demnach konnten sich alle Kliniken und Pflegezentren der NÖ LGA für eine gezielte Begleitung von APNs bewerben. Drei Kliniken, die die Kriterien erfüllen, gehen nun voran; ihre Namen nennt der Beitrag nicht. Die festgeschriebenen Kriterien der NÖ LGA für eine ANP-Etablierung lauten:

  • ein konsekutiver Masterabschluss der APN
  • eine Spezialisierung
  • mehrere Jahre Berufspraxis
  • die Verortung in der Pflegedirektion als Stabsfunktion „APN Pflegeentwicklung“ für die ersten APNs
  • Hearing und Auswahl durch das Pflegemanagement

Ziel des Pilotprojekts ist laut Newsletter, neben der Stärkung der Fachexpertise das klinische Leadership der APNs in den Kliniken zu verankern und so die Patient:innenversorgung im interdisziplinären Handlungsfeld weiter zu optimieren.

Begleitete Rollenentwicklung

Die APN-Rolle erschließe sich nicht von selbst, heißt es im Beitrag: Theorie und Praxis müssten je nach kulturellen und organisatorischen Gegebenheiten der jeweiligen Klinik individuell zusammengeführt und begleitet werden. Dafür setzt die NÖ LGA auf eine externe, PEPPA-fokussierte professionelle Begleitung — das PEPPA-Framework ist ein international verbreitetes Modell zur partizipativen, evidenzbasierten Einführung von APN-Rollen. Eine der beteiligten APNs wird mit den Worten zitiert: „Jetzt verstehe ich erst die Tragweite der Rolle sowie das Aufgabenfeld.“ Die ersten Role Models, so der Newsletter, „werden nicht die letzten sein“. Als Ansprechperson der NÖ LGA wird Sonja Koller, MBA (Abteilung Strategie und Qualität Pflege, St. Pölten) genannt.

Hintergrund

Das Pilotprojekt ist die Fortsetzung des im Februar 2025 angekündigten ANP-Karrieremodells der NÖ LGA, das gemeinsam mit der IMC Fachhochschule Krems entwickelt wurde und die strukturierte Integration von APNs in die Landeskliniken und perspektivisch die Pflegezentren vorsieht. Neu ist, dass die Rolle nun trägerweit definiert ist — mit Qualifikationsanforderungen, organisatorischer Verortung als Stabsstelle und einem Auswahlverfahren.

Einordnung für den DACH-Raum

Was Niederösterreich hier vorlegt, ist eine Antwort auf eine Lücke im österreichischen Berufsrecht: Das GuKG kennt bislang keine eigene APN-Berufsbezeichnung, weshalb Träger die Rolle selbst definieren müssen. Ein landesweit einheitlicher Kriterienkatalog — Master, Spezialisierung, Praxis, Stabsstelle, Hearing — schafft eine Vergleichsbasis, an der sich andere Bundesländer und Spitalsträger orientieren können. In Deutschland läuft die Entwicklung seit dem 1. Jänner 2026 über § 4a PflBG (BEEP) und ein für 2026 angekündigtes APN-Gesetz auf Bundesebene, in der Schweiz über die GesBG-Revision, der der Nationalrat im April 2026 zugestimmt hat und auf die die Ständeratskommission am 2. September 2026 eingetreten ist. Österreich bleibt damit vorerst das Land, in dem die APN-Rolle von unten — über Träger und Länder — gebaut wird.