Hausärzt:innen, die über Jahre mit einer Advanced Practice Nurse zusammengearbeitet haben, berichten von Entlastung und hoher Zufriedenheit ihrer Patient:innen — sehen die Hürden für das Berufsbild aber außerhalb der eigenen Praxis. Das zeigt eine qualitative Studie aus Rheinland-Pfalz, die am 27. Mai 2026 online in der Zeitschrift für Allgemeinmedizin erschienen ist.

Die Studie

Unter dem Titel „Mehr Zeit für Medizin: Erfahrungen mit Advanced Practice Nurses in der hausärztlichen Versorgung — Ergebnisse einer qualitativen Studie“ untersuchten Fabienne Eicks, Susanne Singer, Oliver Bayer, Emilio Gianicolo, Renate Stemmer und Britta Büchler die Erfahrungen von Hausärzt:innen im ländlichen Raum mit dem Einsatz von APN bei chronisch kranken und multimorbiden Patient:innen. Die Arbeit erschien in Band 102, Seiten 313–320 (DOI 10.1007/s44266-026-00533-y). Die zugrunde liegende Studie ist Teil des Projekts FAMOUS, das vom Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses gefördert wird.

In neun Hausarztpraxen im ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz wurde je eine APN eingesetzt. Nach durchschnittlich 2,5 Jahren führten die Autor:innen zehn leitfadenbasierte Telefoninterviews mit zwölf Praxisinhaber:innen (in zwei Fällen wurden Ehepaare gemeinsam befragt). Die Auswertung erfolgte angelehnt an die qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring und Fenzl.

Was die Hausärzt:innen berichten

Die befragten Ärzt:innen gaben an, durch die APN entlastet worden zu sein; die Patient:innen seien sehr zufrieden gewesen. Als Hintergrund nennen die Autor:innen den demografischen Wandel, die Altersstruktur der Hausärzt:innen und den Arztmangel, der Praxen in den nächsten Jahren vor eine hohe Arbeitslast und spezifische Versorgungsbedarfe chronisch kranker und multimorbider Menschen stellt.

Die Erfahrungen mit APN fallen laut Studie überwiegend positiv aus. Um das Berufsbild jedoch fest im Gesundheitssystem zu verankern, fehlten rechtliche Rahmenbedingungen sowie eine Strategie zur Finanzierung. Implementierungshürden würden vor allem außerhalb der eigenen Praxis gesehen.

Einordnung für den DACH-Raum

Die Befunde treffen in Deutschland auf eine sich bewegende Rechtslage: Seit 1. Jänner 2026 erlaubt § 4a PflBG (BEEP) die selbstständige Heilkundeausübung, und das Bundesgesundheitsministerium hat ein eigenes APN-Gesetz noch für 2026 angekündigt. Die Studie liefert damit Praxisdaten genau zu jenen Lücken — Berufsbild und Vergütung —, die das Gesetz schließen soll. Für Österreich, wo erweiterte Kompetenzen über GuKG-Novellen und § 15b geregelt werden, und für die Schweiz, wo die zuständige Ständeratskommission bei der GesBG-Revision eingetreten ist, die Behandlung im Ständeratsplenum aber noch aussteht, bestätigt sie eine bekannte Konstellation: Die Zusammenarbeit im Team funktioniert, die Systemebene hinkt nach. Als qualitative Studie mit zehn Interviews erlaubt die Arbeit allerdings keine Aussagen über Versorgungsqualität oder Wirtschaftlichkeit im Sinne messbarer Effekte.