Die Schweiz ist im DACH-Raum am weitesten: Der Titel „Pflegeexpertin/-experte APN" ist über APN-CH geschützt und registriert. Nun folgt der gesetzliche Rahmen.

Was sich bewegt

Am 28./29. April 2026 stimmte der Nationalrat der Revision des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG) zu, die die APN-Rolle erstmals gesetzlich verankert. Der Ständerat berät anschließend.

Der offene Knackpunkt: Finanzierung

Erweiterte APN-Leistungen können noch nicht direkt über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP/KVG) abgerechnet werden. Eine entsprechende KVG-Anpassung ist bis etwa 2028 angekündigt. Der Kanton Waadt gilt regulatorisch als Vorreiter.

Für die DACH-Community ist die Schweiz damit das Referenzmodell – Titelschutz, Register und klare Rollenbilder (CNS/NP) liefern Argumente für die Debatten in Österreich und Deutschland.