Der offene Knackpunkt der Schweizer APN-Regelung — die Finanzierung — bekommt eine Richtung: Am 20. Mai 2026 hat der Bundesrat entschieden, wie Leistungen von Pflegeexpert:innen APN künftig über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden sollen.

Das favorisierte Modell

APN arbeiten angestellt in Einrichtungen der ambulanten Versorgung (gemeinsam mit Ärzt:innen), erbringen ihre Leistungen dort in eigener fachlicher Verantwortung, aber in enger Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft. Abgerechnet wird über die Einrichtung als Leistungserbringerin — nicht über die einzelne APN.

Zeitplan

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wurde beauftragt, bis Ende des ersten Halbjahres 2028 eine entsprechende KVG-Änderung als Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Einordnung

Der Entscheid ergänzt die laufende GesBG-Revision (gesetzliche Verankerung der APN-Rolle), der der Nationalrat Ende April 2026 zugestimmt hat — die Beratung im Ständerat steht noch aus. Zusammen ergeben Berufsregelung und Finanzierungspfad das vollständigste APN-Rahmenwerk im DACH-Raum: Titel, Register, Gesetz und (bald) Vergütung.