Das Deutsche Netzwerk APN & ANP g.e.V. (DNAPN) hat eine neue Führung: Die Mitgliederversammlung wählte am 20. April 2026 in Berlin Prof. Christoph von Dach zum Präsidenten. Das Netzwerk gab die Wahl am 21. April 2026 bekannt.

Der neue Vorstand

Von Dach ist Hochschuldozent und Professor an der Berner Fachhochschule sowie Nurse Consultant in der Direktion Pflege der Solothurner Spitäler. Er folgt auf Annegret Horbach, der der Vorstand für ihre Arbeit als scheidende Präsidentin dankte. „Es freut mich sehr, als Präsident mit dem Vorstand zusammen die Zukunft des DNAPN weiterzuentwickeln und zu prägen“, wird von Dach in der Mitteilung zitiert. Er beobachte, dass im Moment in Deutschland und in der Schweiz sehr viel an ANP-Entwicklung passiere.

Anne Schmitt bleibt Vizepräsidentin. Sie leitet die Akademische Fachgesellschaft APN Paediatric Nursing and Caring und vertritt das DNAPN im Deutschen Pflegerat (DPR). Katrin Thissen, Gründungsmitglied und Präsidentin der Akademischen Fachgesellschaft APN Mental Health Care, übernimmt das Amt der Schatzmeisterin, nachdem sie zuvor Vizepräsidentin war. Sabrina Pelz wurde erneut zur Schriftführerin gewählt und begleitet den Aufbau der Akademischen Fachgesellschaften. Anne Volmering-Dierkes, bisher Schatzmeisterin, ist neue Pressesprecherin und verantwortet Öffentlichkeitsarbeit und Förderprogramm.

Was das für das Netzwerk bedeutet

Das DNAPN ist der Fachverband, der die deutsche APN-Gesetzgebung aus der Perspektive der erweiterten Pflegepraxis kommentiert — über seine Vertretung im DPR und über Stellungnahmen zu laufenden Vorhaben. Mit einem Präsidenten, der an einer Schweizer Fachhochschule lehrt und zugleich in der Spitalpraxis tätig ist, wird die grenzüberschreitende Verzahnung der APN-Community institutionell sichtbarer.

Einordnung für den DACH-Raum

Der Zeitpunkt ist bemerkenswert: In Deutschland gilt seit 1. Jänner 2026 der § 4a PflBG aus dem BEEP-Gesetz, der Pflegefachpersonen die eigenverantwortliche Heilkundeausübung erlaubt, und das Bundesgesundheitsministerium hat inzwischen ein eigenes APN-Gesetz für die zweite Jahreshälfte angekündigt. In der Schweiz hat der Nationalrat der GesBG-Revision im April 2026 zugestimmt, die Ständeratskommission ist am 2. September 2026 auf die Vorlage eingetreten; der Entscheid des Ständerats steht noch aus. Österreich diskutiert nach den GuKG-Novellen und § 15b weiterhin die berufsrechtliche Verankerung erweiterter Pflegepraxis. Ein Netzwerk mit Vorstandserfahrung aus beiden Ländern kann diese Entwicklungen aus erster Hand miteinander in Beziehung setzen — für Pflegeexpert:innen APN in Österreich lohnt sich der Blick auf beide Nachbarn.