Seit dem 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP, vormals „Pflegekompetenzgesetz") in Kraft. Für Advanced Practice Nurses ist das der wichtigste regulatorische Schritt seit Jahren.
Was der neue §4a erlaubt
Erstmals dürfen Pflegefachpersonen in Deutschland definierte heilkundliche Tätigkeiten selbstständig ausüben – zunächst in drei Feldern:
- Diabetes mellitus
- chronische bzw. schlecht heilende Wunden
- Demenz
Der umfassendste Tätigkeitsbereich ist dabei Absolvent:innen eines APN-Masterstudiengangs vorbehalten. Nicht-akademisch qualifizierte Pflegende erhalten über standardisierte Fortbildungen engere Befugnisse.
Was noch fehlt
Das BEEP ist ausdrücklich ein erster Schritt. Es fehlen weiterhin ein geschützter Titel, eine offizielle Zählung praktizierender APN sowie ein eigener Finanzierungs- und Vergütungsweg. Berufsverbände fordern ein vollwertiges APN-Gesetz, das auch Haftungs- und Finanzierungsfragen klärt.
Für die Praxis heißt das: Der Spielraum wächst – die konkrete Ausgestaltung im eigenen Haus bleibt aber Verhandlungssache.