Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat am 18. März 2026 in Mainz ein Aufgabenprofil für Advanced Practice Nurses (APN) in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung vorgestellt. Ziel ist es, Versorgungslücken zu schließen — mit hochqualifizierten Pflegefachpersonen, die dauerhaft in den Strukturen verankert sind.
Das Aufgabenprofil
APN mit Masterabschluss übernehmen laut Kammer umfassende Assessments, gestalten Pflege- und Behandlungsplanung, führen das Case Management und beraten und schulen Betroffene sowie Angehörige. Als Praxisbeispiel dient ein Projekt am Pfalzklinikum: Spezialisierte Pflegeexpertinnen führen präventive Hausbesuche bei älteren Menschen mit psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen durch, erfassen die gesundheitliche Situation gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Angehörigen, koordinieren mit Fach- und Hausärztinnen und planen individuelle Unterstützungsmaßnahmen, um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.
Die Forderungen
Die Kammer will APN nicht länger in befristeten Modellprojekten sehen, sondern in verbindlichen Strukturen mit festen Stellen. Zudem verlangt sie klare rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere die Übertragung heilkundlicher Befugnisse. „APNs können die Versorgung spürbar verbessern – gerade bei komplexen Krankheitsbildern. Dafür brauchen sie aber auch die passenden rechtlichen Möglichkeiten“, heißt es in der Mitteilung der Kammer.
Drei Monate später legte die Kammer gemeinsam mit der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ein übergreifendes APN-Positionspapier nach, das die Forderung nach Titelschutz, Verordnungsrechten und dauerhafter Finanzierung auf alle Versorgungsbereiche ausweitet.
Einordnung für den DACH-Raum
Das rheinland-pfälzische Profil ist eine der ersten fachspezifischen Konkretisierungen dessen, was § 4a PflBG (BEEP) seit 1. Jänner 2026 ermöglicht: eigenverantwortliche Heilkundeausübung durch Pflegefachpersonen. Wie weit die Befugnisse im psychiatrischen Bereich tatsächlich reichen, soll das vom Bundesgesundheitsministerium angekündigte APN-Gesetz klären.
Für Österreich ist das Beispiel anschlussfähig: Aufsuchende Versorgung älterer Menschen durch Pflegeexpert:innen ist der Kern des Community-Nursing-Ansatzes, die heilkundlichen Kompetenzen bleiben aber an das GuKG inklusive § 15b gebunden. In der Schweiz sind Pflegeexpert:innen APN in der Psychiatrie bereits etabliert; die gesetzliche Verankerung über die GesBG-Revision hat der Nationalrat im April 2026 beschlossen, die Ständeratskommission ist am 2. September 2026 eingetreten, der Ständerat entscheidet noch. Dass eine deutsche Kammer nun feste Stellen statt Projektfinanzierung fordert, trifft einen Punkt, der in allen drei Ländern die Regelversorgung von APN bremst.