Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat am 31. März 2026 das Positionspapier „Primärversorgung zukunftsfest gestalten – Pflegekompetenz konsequent einbinden“ veröffentlicht. Die Kernforderung: Pflege soll in der geplanten Primärversorgungsreform als eigenständige Profession mit eigenverantwortlich ausgeübten heilkundlichen Kompetenzen eingebunden werden — nicht als nachgeordneter Beruf, der nur auf ärztliche Delegation hin tätig wird.
Was der DPR fordert
Das Papier verweist auf Skandinavien, Großbritannien und Kanada, wo Advanced Practice Nurses und Community Health Nurses die Primärversorgung wesentlich tragen. Diese Rollen zeichnen sich laut DPR durch hohe pflegefachliche Expertise, die eigenverantwortliche Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten, funktionale Substitution statt bloßer Delegation und Versorgungskontinuität aus. Der DPR warnt davor, dieses Potenzial ungenutzt zu lassen — mit Folgekosten für das Gesundheitssystem. Die begleitende Pressemitteilung trägt den Titel „Ohne Pflegekompetenz keine zukunftsfeste Versorgung“.
Die Debatte mit der Ärzteschaft
DPR-Präsidentin Christine Vogler betonte laut Ärzte Zeitung, Pflege müsse als „eigenständige Profession konsequent eingebunden sein“; eine Reform, die Pflegekompetenz lediglich „am Rand“ behandle, greife zu kurz. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält dagegen: KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister verwies darauf, dass in Deutschland noch die Prämisse gelte, dass sich Bürgerinnen und Bürger mit einer Erkrankung direkt an ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt wenden können. Die Frage, ob Primärversorgung primärärztlich organisiert bleibt oder interprofessionell mit eigenständigen Pflegerollen, ist damit offen benannt.
Einordnung für den DACH-Raum
Für die deutsche APN-Entwicklung ist das Papier ein Baustein zwischen zwei Gesetzen: Seit 1. Jänner 2026 erlaubt § 4a PflBG (BEEP) Pflegefachpersonen die eigenverantwortliche Heilkundeausübung, und das Bundesgesundheitsministerium hat ein eigenes APN-Gesetz angekündigt. Der DPR versucht nun, diese Befugnisse auch strukturell in der Primärversorgung zu verankern, bevor die Reform ohne Pflege konzipiert wird.
Österreich kennt die Debatte aus der eigenen Primärversorgungsreform: Community Nurses und Pflegeexpert:innen APN arbeiten in Primärversorgungseinheiten, die heilkundlichen Kompetenzen bleiben aber an die GuKG-Regelungen inklusive § 15b gebunden. In der Schweiz ist die GesBG-Revision, die die APN-Rolle gesetzlich verankert, nach der Zustimmung des Nationalrats im April 2026 im Ständerat anhängig; die Kommission ist am 2. September 2026 eingetreten. Die internationalen Vorbilder, die der DPR nennt, sind damit für alle drei Länder dieselben — die Frage der eigenständigen Profession stellt sich überall.