Nach dem BEEP-Gesetz der nächste große Schritt: Deutschland bekommt voraussichtlich ein eigenes APN-Gesetz — und zwar schneller als vielfach erwartet.
Die Ankündigung
Auf einer Fachtagung in Berlin kündigte Heike Hoffer, Leiterin des Referats Fachkräftesicherung Inland im Bundesgesundheitsministerium (BMG), am 7. Juli 2026 an, dass ein Gesetz zur Regelung von Advanced Practice Nursing noch in der zweiten Jahreshälfte 2026 auf den Weg gebracht werden soll — gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Was geplant ist
- Ein generalistischer Masterabschluss mit bundeseinheitlichen Mindestanforderungen als Berufszugang.
- Die Erlaubnis zur kompetenzentsprechenden, eigenverantwortlichen Heilkundeausübung, einschließlich Folgeverordnungsmöglichkeiten.
Damit würde die APN-Rolle in Deutschland erstmals bundesgesetzlich geregelt — bislang fehlt eine bundesweit einheitliche Grundlage; der §4a (BEEP) erlaubt zwar seit 1.1.2026 selbstständige Heilkunde, definiert aber kein eigenes Berufsbild.
DACH-Einordnung
Deutschland zieht damit nach: Die Schweiz hat die APN-Rolle im April 2026 per GesBG-Revision gesetzlich verankert, Österreich ringt weiter um Titelschutz und berufsrechtliche Verankerung. Genau die Forderung nach einem eigenen APN-Gesetz hatte der DBfK seit dem BEEP-Beschluss wiederholt erhoben — jetzt liegt der Ball beim Gesetzgeber.