Die GesBG-Revision ist im Ständerat angekommen: Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) ist am 2. September 2026 einstimmig auf beide Bundesratsentwürfe zur zweiten Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative (Geschäft 25.054) eingetreten.

Die zwei Vorlagen

Der erste Entwurf ist ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) mit Maßnahmen in zehn Bereichen. Der zweite betrifft das Gesundheitsberufegesetz: „Der zweite Entwurf sieht eine Änderung des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG) vor, mit welcher der Beruf der Pflegeexpertin beziehungsweise des Pflegeexperten in Advanced Practice Nursing (APN) und die Voraussetzungen für die Ausübung dieses Berufs definiert werden.“ Er soll laut Kommission die berufliche Weiterentwicklung erleichtern.

Was die Kommission betont

Die SGK-S hält fest, dass der Nationalrat den BGAP-Entwurf stark abgeändert hat. Sie verlangt Lösungen, die verhältnismäßig, finanzierbar und von den Leistungserbringern umsetzbar sind, und für die Mehrkosten eine pragmatische Finanzierung – insbesondere für die Übergangsphase bis zur Integration der Pflegeleistungen in EFAS. Die Detailberatung nimmt die Kommission im nächsten Quartal auf; Curia Vista führt das Geschäft mit dem Status „In Kommission des Ständerats“.

Einordnung

Der Nationalrat hat die GesBG-Änderung am 28. April 2026 befürwortet. Mit dem Eintreten der Ständeratskommission ist der nächste Schritt gemacht; über die gesetzliche Verankerung der APN-Rolle entscheidet am Ende das Ständeratsplenum. Die Kritik der Kommission richtet sich vor allem an den BGAP-Teil und dessen Finanzierung – die offene Frage der Vergütung von APN-Leistungen über die OKP wird ohnehin separat über eine KVG-Revision geregelt.