Rund um den Internationalen Tag der Pflege hat der ÖGKV deutliche Worte gefunden: Der Einsatz geringer qualifizierten Personals bei gleichzeitiger Beschränkung pflegerischer Kompetenzen gefährde die Versorgungsqualität — und treibe am Ende die Folgekosten.

§15b: Gesetz da, Verordnung fehlt

ÖGKV-Präsidentin Elisabeth Potzmann kritisiert insbesondere, dass die im GuKG (§ 15b) seit 1. September 2025 vorgesehene Arzneimittelverschreibung durch diplomierte Pflegepersonen weiterhin nicht umgesetzt ist: Die dafür nötige Verordnung des Ministeriums samt Arzneimittelliste fehlt — fast ein Jahr nach Inkrafttreten der Kompetenz.

Dabei ist der Rückhalt da: Laut Umfrage befürworten rund zwei Drittel der Bevölkerung die Verschreibungskompetenz für Pflegefachkräfte. Nur ein Drittel vertraut demnach darauf, dass die Politik die Pflege langfristig sichert.

Einordnung

Für die ANP-Debatte in Österreich ist der Stillstand doppelt relevant: §15b gilt als Testfall dafür, ob erweiterte Pflegekompetenzen hierzulande tatsächlich in der Versorgung ankommen — oder auf dem Papier bleiben. Unsere bisherige Berichterstattung zum Thema: GuKG §15b — Umsetzung stockt.