Das Uniklinikum Salzburg lässt die Einführung seiner Advanced Practice Nurses systematisch evaluieren. Am 31. Juli 2026 erschien in BMJ Open (16(7):e119182) das Studienprotokoll dazu — eine der ersten international publizierten Evaluationen einer APN-Implementierung an einem österreichischen Universitätsklinikum.

Ausgangslage

Laut Protokoll wurden am Uniklinikum Salzburg 2017 die ersten APNs eingeführt; seit 2020 läuft eine umfassende Initiative zur Rollenentwicklung und -implementierung. Derzeit sind dort 22 Advanced Practice Nurses tätig, verteilt auf chirurgische, internistische, interdisziplinäre, psychiatrische, pädiatrische und intensivmedizinische Abteilungen. Autor:innen sind Kathrin Julia Pann, Simone Elisabeth Gruber, Roland Eßl-Maurer, Franziska Moser (Pflegedirektorin) und Andre Ewers vom Uniklinikum Salzburg bzw. der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität (PMU). Das Manuskript wurde am 5. März 2026 eingereicht und am 20. Juli 2026 angenommen.

Studiendesign

Ziel ist es, die klinische, professionelle und organisationale Wirkung der APN-Rollen auf die Versorgung zu bewerten — und zwar aus der Perspektive verschiedener Berufsgruppen. Das explanatory-sequential Mixed-Methods-Design beginnt mit einer quantitativen Befragung: Eingeschlossen sind neben den 22 APNs 498 Pflegepersonen und Pflegeassistenzkräfte, 49 Pflegeführungskräfte und 183 Ärzt:innen aus Abteilungen mit APNs. Eingesetzt werden unter anderem der APN-Task Questionnaire, die Occupational Self-Efficacy Scale, der Conditions for Work Effectiveness Questionnaire sowie zwei selbst entwickelte Instrumente zur Rollenentwicklung und zu klinischen Tätigkeiten. Die quantitativen Ergebnisse steuern anschließend die Auswahl für Expert:inneninterviews mit APNs und Fokusgruppen mit den anderen Berufsgruppen; die qualitative Phase startet im Juli 2026. Die Gesamtlaufzeit reicht von Juni 2025 bis November 2027.

Theoretisch stützt sich das Projekt auf das PEPPA-plus-Framework nach Bryant-Lukosius, das Evaluationsmodell für Nurse-Consultant-Rollen nach Gerrish sowie die Kernkompetenzen nach Hamric. Eine formale Ethikgenehmigung war laut Ethikkommission Salzburg nicht erforderlich, da ausschließlich Gesundheitsfachpersonen befragt werden und keine Patient:innendaten einfließen.

Einordnung für den DACH-Raum

Während die Rechtslage in Österreich weiterhin ohne eigenes APN-Berufsbild auskommt und die Verordnungsrechte nach § 15b GuKG nur einen Teilaspekt abdecken, liefert Salzburg damit Kennzahlen und ein Evaluationsdesign, das andere Träger übernehmen können. Auch in Deutschland, wo seit dem 1. Jänner 2026 die eigenverantwortliche Heilkundeausübung nach § 4a PflBG möglich ist und ein APN-Gesetz angekündigt wurde, und in der Schweiz, wo die GesBG-Revision nach dem Nationalrat (April 2026) nun im Ständerat anhängig ist, wird belastbare Evidenz zur Wirkung von APN-Rollen gebraucht. Ergebnisse sind ab 2027 zu erwarten.