Die steirischen Community-Nursing-Projekte stehen erneut vor einer ungewissen Zukunft: Die Finanzierung ist nur bis Ende 2026 gesichert, eine Zusage des Landes für 2027 steht aus.
Die Ausgangslage
Wie die Kleine Zeitung am 21. August 2026 berichtete (referiert von pflegenetz.at am 24. August), trägt das Land Steiermark seit dem Auslaufen der EU-Finanzierung 60 Prozent der Kosten, die teilnehmenden Gemeinden übernehmen 40 Prozent. Das Kernproblem: Die Landesmittel werden jeweils nur jährlich zugesagt und wurden bisher nicht in eine dauerhafte Regelfinanzierung überführt. Für die Projektträger und die beschäftigten Pflegepersonen bedeutet das jedes Jahr aufs Neue Unsicherheit über den Fortbestand.
Beispiel Kapfenberg
Wie viel Versorgung an diesen Projekten hängt, zeigt die Bilanz aus Kapfenberg seit Projektbeginn: über 800 betreute Klient:innen, 355 präventive Hausbesuche und mehr als 3.100 Beratungskontakte. Die Stadt hat signalisiert, ihren 40-Prozent-Anteil auch 2027 bereitzustellen. Ob das Land seinen Anteil weiterträgt, ist offen.
Die SPÖ fordert deshalb, die Projekte in eine langfristige Regelfinanzierung zu überführen, statt sie Jahr für Jahr neu zu verhandeln.
Einordnung für den DACH-Raum
Community Nursing ist in Österreich seit 2025 formal kein Pilotprojekt mehr, die Umsetzung liegt aber bei den Ländern — mit sehr unterschiedlicher Verbindlichkeit. Während Niederösterreich seine Projekte im August 2026 bis Ende 2028 abgesichert hat, bleibt die Steiermark im Jahresrhythmus. Für Pflegeexpert:innen APN ist das mehr als eine Budgetfrage: Community Health Nursing ist das größte gemeindenahe Einsatzfeld für DGKP mit erweiterten Aufgaben und ein naheliegender Ort für APN-Rollen außerhalb des Spitals. Ohne verlässliche Finanzierung lassen sich weder Stellen langfristig besetzen noch Masterabsolvent:innen halten. In Deutschland erlaubt das BEEP-Gesetz seit 1. Jänner 2026 selbstständige Heilkunde durch Pflegefachpersonen, in der Schweiz soll die GesBG-Revision die APN-Rolle verankern — die Frage der dauerhaften Finanzierung stellt sich in allen drei Ländern gleichermaßen. Die steirische Debatte zeigt, dass berufsrechtliche Fortschritte ohne leistungsrechtliche und budgetäre Absicherung ins Leere laufen.