Mit der Annahme zweier Gesetzesentwürfe zuhanden des Parlaments hat der Bundesrat am 21. Mai 2025 die zweite Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative eingeleitet. Während ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz verbessern soll, zielt eine begleitende Revision des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG) direkt auf die akademisierte erweiterte Pflegepraxis.
Was sich für APN ändern soll
Kernpunkt für den APN-Bereich: Der Beruf der Pflegeexpertin bzw. des Pflegeexperten APN sowie die Voraussetzungen für die Berufsausübung sollen erstmals gesetzlich definiert werden. Vorgesehen ist, dass die Ausübung an einen Master in Advanced Practice Nursing geknüpft wird. Damit würde die Regelungslücke geschlossen, die seit Inkrafttreten des GesBG bestand.
Die Vorlage geht auf eine Vernehmlassung zurück, die von Mai bis August 2024 lief. Zur Frage des Berufszugangs standen zwei Varianten zur Diskussion, von denen eine ausschließlich den Master in Advanced Practice Nursing als Berechtigung vorsah.
Über die Vorlagen entscheidet nun das Parlament. Mit einem Inkrafttreten der zweiten Etappe wird frühestens 2026/2027 gerechnet.