Jahrelang wurde vor dem Pflegepersonalmangel gewarnt — nun finden in Salzburg frisch diplomierte Pflegekräfte keine Anstellung im Spital. Rund drei Viertel von etwa 80 Absolvent:innen der dreijährigen Bachelorausbildung Gesundheits- und Krankenpflege haben laut ORF Salzburg vom 19. August 2026 derzeit keinen der angestrebten Jobs in einem Krankenhaus.

Was der ORF berichtet

Die Betroffenen haben ihre Ausbildung an der Fachhochschule in Puch bzw. am Krankenhaus Schwarzach abgeschlossen. Die Stellenpläne der Spitäler sind nach Darstellung des Landes weitgehend besetzt. Pflegestudent Jonas Irnberger sagte gegenüber dem ORF: „Für viele von uns ist das eine sehr ernüchternde Situation.“ Die Studierenden befürchten, dass Absolvent:innen ohne Perspektive dem Beruf wieder den Rücken kehren könnten.

Gesundheitslandesrätin Daniela Gutschi (ÖVP) führte die Entspannung auf verbesserte Rahmenbedingungen zurück: „Damit wurde das Berufsbild attraktiver. Wir haben nun weniger Fluktuation.“ Soziallandesrat Wolfgang Fürweger (FPÖ) bestätigte, dass die Stellenpläne in den Spitälern voll seien, verwies aber auf Bedarf außerhalb der Krankenhäuser — insbesondere in der Langzeitpflege. Für Student Daniel Valon wäre eine Stelle im Altersheim allerdings nur eine Übergangslösung: „Das wäre fürs Altersheim und für den Arbeitsmarkt auch nicht gut.“ Gespräche zwischen Studierenden und Landesregierung sind geplant.

Was das bedeutet

Die Meldung zeigt eine Verschiebung des Bedarfs: Während die Akutspitäler ihre Planstellen füllen, bleibt der Personalbedarf in der Langzeitpflege und im ambulanten Bereich hoch. Für akademisch ausgebildete DGKP — die Basisqualifikation für ein späteres ANP-Masterstudium — heißt das, dass Karrierewege zunehmend außerhalb der Spitäler entstehen müssen, wo erweiterte Pflegerollen bisher kaum strukturell verankert sind.

Einordnung für den DACH-Raum

Österreich hat mit Community Nursing und den Verordnungsrechten nach § 15b GuKG Instrumente geschaffen, die gerade in der Langzeit- und Primärversorgung greifen könnten; ein berufsrechtlich abgesichertes APN-Profil fehlt aber weiterhin. In Deutschland eröffnet § 4a PflBG seit dem 1. Jänner 2026 die eigenverantwortliche Heilkundeausübung, ein eigenes APN-Gesetz ist für die zweite Jahreshälfte 2026 angekündigt. In der Schweiz hat der Nationalrat der GesBG-Revision im April 2026 zugestimmt, die Ständeratskommission ist am 2. September 2026 eingetreten. Wo Bachelor-Absolvent:innen keine Spitalsstelle finden, stellt sich umso dringlicher die Frage, wie die Versorgung außerhalb der Kliniken mit qualifizierten Rollen ausgestattet wird — statt Absolvent:innen in Übergangslösungen zu verlieren.