Deutschlands zweites großes Reformvorhaben neben dem APN-Gesetz bekommt einen Zeitplan: Der Referentenentwurf für das Primärversorgungssystem soll bis Ende November 2026 vorliegen, das System ab 1. Jänner 2028 verpflichtend gelten.

Was angekündigt wurde

Bei einer Diskussionsrunde im Vorfeld des 47. Hausärztinnen- und Hausärztetages in Berlin nannten die Koalitionsabgeordneten Emmi Zeulner (CSU) und Christos Pantazis (SPD) am 10. September 2026 den Fahrplan, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet. Zeulner: „Ende November soll der entsprechende Entwurf kommen, dann geht es in die Ressortabstimmung.“ 2027 folge die parlamentarische Debatte, das politische Ziel sei, dass das System „ab dem 1. Januar 2028 verpflichtend für alle trägt“.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann bestätigte den Zeithorizont am selben Tag im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Mein Ziel ist, auch in diesem Herbst einen Referentenentwurf zur sogenannten Primärversorgung vorzulegen.“ Er nennt eine „möglichst zielgenaue Steuerung der Patienten“ mit digitalen Ersteinschätzungen und Primärärzt:innen als erste Anlaufstelle.

Was inhaltlich diskutiert wird

Zeulner verknüpft die Reform mit der geplanten Termingarantie: Diese sei nur realisierbar, wenn ein funktionierendes Primärversorgungssystem Ressourcen freisetzt. Das teambasierte Koordinierungsmodell, angelehnt an die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung, solle auch nichtärztlichen Berufsgruppen bessere Karriereperspektiven bieten. Pantazis schließt Bonus-/Malus-Systeme für Patient:innen nicht aus und betont, Reformen bräuchten zunächst Geld, bevor Effekte spürbar würden.

Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen formulierte „Gelingensbedingungen“: eine Abkehr von der Quartalslogik und vom Arzt-Patienten-Kontakt als alleinigem Vergütungsauslöser, Jahresüberweisungen für die längerfristige fachärztliche Anbindung sowie vom Berufsstand definierte Behandlungspfade. In unterversorgten Regionen könnten digitale Versorgungsformen und die Öffnung des stationären Sektors helfen — ein Punkt, dem Pantazis zustimmte.

Einordnung für den DACH-Raum

Ob Advanced Practice Nurses und Community Health Nurses im künftigen System als eigenständige Leistungserbringer:innen oder nur als Teammitglieder unter ärztlicher Steuerung vorkommen, entscheidet über die Reichweite erweiterter Pflegepraxis in Deutschland. Der Deutsche Pflegerat hat dazu bereits am 31. März 2026 ein Positionspapier vorgelegt und fordert, Pflegekompetenz „konsequent“ in die Primärversorgung einzubinden. Bislang ist von den Abgeordneten nur allgemein von Karriereperspektiven für nichtärztliche Berufe die Rede.

Der Blick nach Österreich zeigt, wie es gehen kann: Dort arbeiten Community Nurses seit dem Pilotprojekt in den Gemeinden, und § 15b GuKG erlaubt DGKP die Verordnung bestimmter Arzneimittel. In der Schweiz verankert die GesBG-Revision die APN-Rolle im Berufsrecht; der Nationalrat hat im April 2026 zugestimmt, die Ständeratskommission ist am 2. September 2026 eingetreten. Deutschland muss diese Rollenfrage nun in zwei parallelen Gesetzen beantworten — dem APN-Gesetz und dem Primärversorgungsgesetz.