Niederösterreich gibt seinen Community Nurses Planungssicherheit: Die Landesregierung hat beschlossen, die bestehenden 24 Community-Nursing-Projekte in 54 Gemeinden bis Ende 2028 weiterzufinanzieren.
Was beschlossen wurde
Wie noe.ORF.at am 3. August 2026 berichtete, war das bundesweite Community-Nursing-Programm bereits Ende 2024 ausgelaufen. Niederösterreich hatte die Finanzierung daraufhin mit rund vier Millionen Euro pro Jahr übernommen und bis 2026 verlängert. Das nun beschlossene Doppelbudget des Landes stellt die Mittel auch für 2027 und 2028 bereit.
„Mit der gesicherten Finanzierung der bestehenden Projekte bis Ende 2028 schaffen wir Verlässlichkeit“ für die Gemeinden, erklärte Soziallandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP).
Kritik kommt von den NEOS: Trotz einer Warteliste von 17 interessierten Gemeinden sei kein Ausbau des Programms geplant. Die Landesregierung sichert damit den Bestand, erweitert ihn aber nicht.
Wer die Community Nurses sind
Community Nurses sind diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen mit Berufserfahrung. Sie beraten zu Gesundheit, Pflege und Prävention, führen präventive Hausbesuche durch, informieren über Pflege- und Betreuungsangebote, unterstützen Angehörige und koordinieren regionale Angebote. Nicht zu verwechseln sind sie mit den „Acute Community Nurses“ von Notruf Niederösterreich, die zusätzlich als Notfallsanitäter:innen ausgebildet und vorwiegend im Rettungswesen tätig sind.
Seit 1. Jänner 2025 ist Community Nursing in Österreich formal kein Pilotprojekt mehr, sondern wird schrittweise in die reguläre Versorgungslandschaft integriert — die konkrete Finanzierung liegt aber bei den Ländern.
Einordnung für den DACH-Raum
Die niederösterreichische Entscheidung hebt sich von anderen Bundesländern ab: In der Steiermark etwa sind die Projekte nur bis Ende 2026 finanziert, die Landeszusage kommt jährlich. Für Pflegeexpert:innen APN ist die Verlässlichkeit entscheidend, denn Community Health Nursing ist das größte gemeindenahe Einsatzfeld für DGKP mit erweiterten Aufgaben und ein möglicher Anknüpfungspunkt für APN-Rollen in der Primärversorgung. Was in Niederösterreich weiterhin fehlt, ist die berufs- und leistungsrechtliche Verankerung: Die GuKG-Novellen und § 15b GuKG erweitern die Kompetenzen, eine Abrechnung über die Sozialversicherung gibt es für Pflegeleistungen nicht. In der Schweiz soll die GesBG-Revision die APN-Rolle gesetzlich verankern, in Deutschland erlaubt das BEEP-Gesetz seit 1. Jänner 2026 selbstständige Heilkunde — die österreichische Antwort auf diese Entwicklungen bleibt vorerst eine Landesförderung mit Ablaufdatum 2028.