Der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) schaltet der großen Pflegereform eine Kommission vor: Eine „Strukturkommission Pflege“ soll das System grundlegend analysieren, damit 2027 eine strukturelle Reform folgen kann. Das bereits vorliegende Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll davon unabhängig ins Kabinett — ein Beschluss ist bisher nicht gefallen.
Was Linnemann angekündigt hat
In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, über das das Deutsche Ärzteblatt am 11. September 2026 berichtete, kündigte Linnemann eine Kommission aus unabhängigen Fachleuten und Wissenschaftlern an. „Das Ziel ist, dass wir auf Basis ihrer Vorschläge im kommenden Jahr eine strukturelle Pflegereform bekommen“, sagte der Minister. Ohne grundlegenden Umbau werde das System „in den Dreißigerjahren kollabieren“.
Die Zahlen, die Linnemann nennt: Rund 75 Milliarden Euro gibt die Pflegeversicherung jährlich aus, etwa zehn Prozent davon müssten eingespart werden. Ohne Sparmaßnahmen fehlten 2027 rund acht Milliarden Euro. Die Zahl der Pflegebedürftigen werde bis 2050 auf etwa 7,5 Millionen steigen. Einen Finanzausgleich der privaten zugunsten der gesetzlichen Pflegekassen lehnt Linnemann unter Verweis auf den Koalitionsvertrag und verfassungsrechtliche Gründe ab.
PNOG: Kabinett im September, aber ohne Termin
Das Pflegeneuordnungsgesetz — noch unter Linnemanns Vorgängerin Nina Warken als Referentenentwurf vorgelegt — soll laut Ärzteblatt im September vom Kabinett beschlossen werden. Eine Änderung ist bereits fix: Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige wird gestrichen. Zudem soll der Pflegegrad 1 zu einem „Präventions-Pflegegrad“ umgebaut werden. Zum Redaktionsschluss lag kein Kabinettsbeschluss vor.
Die Kritik am Entwurf hält an. Bereits am 18. August 2026 hatten Arbeitnehmerkammer Bremen, Bremer Pflegerat, DBfK Nordwest und ver.di Bezirk Bremen-Nordniedersachsen in einer gemeinsamen Erklärung die Personalbemessung, die Verwendung von Personalmitteln für digitale Systeme und die ausgesetzte Tariftreue bemängelt. Martin Dichter (DBfK Nordwest): „Maßgeblich für die Personalausstattung muss jedoch der tatsächliche Pflegebedarf sein.“
Reaktionen auf die Kommission
Die Idee einer weiteren Kommission stößt auf geteiltes Echo. Sylvia Bühler (ver.di-Bundesvorstand): „Es gibt in der Pflege kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Defizit bei der Umsetzung.“ Ähnlich der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis, der von einem „Entscheidungsdefizit“ spricht. Eugen Brysch (Deutsche Stiftung Patientenschutz) warnt, die Kommission koste wertvolle Zeit, während der aktuelle Gesetzentwurf noch nicht einmal verabschiedet sei. Der PKV-Verband und der Arbeitgeberverband Pflege äußerten sich hingegen zustimmend.
Einordnung für den DACH-Raum
Für Pflegeexpert:innen APN in Deutschland ist das PNOG mehr als ein Finanzierungsgesetz: Der DBfK fordert in seiner Stellungnahme die Verankerung von Advanced Practice Nurses und Community Health Nurses in der Langzeitpflege. Bleibt das Gesetz im Kabinett hängen und wandert die Strukturdebatte in eine Kommission, verschiebt sich auch dieser Hebel. Parallel fehlt weiterhin ein Zeitplan für das im Juli angekündigte eigene APN-Gesetz. Zum Vergleich: Österreich hat mit den GuKG-Novellen und § 15b bereits erweiterte Kompetenzen geregelt, die Schweiz verankert die APN-Rolle im GesBG — der Ständerat entscheidet noch.