Das für das APN-Gesetz federführende Ministerium hat einen neuen Chef: Dr. Carsten Linnemann (CDU) ist seit 29. Juli 2026 Bundesminister für Gesundheit. Ob und wann der angekündigte Referentenentwurf zu Advanced Practice Nursing kommt, ist seither offen.
Die Amtsübergabe
Laut Meldung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) übernahm Linnemann, bis dahin CDU-Generalsekretär, das Amt nach Ernennung durch den Bundespräsidenten. Seine Vorgängerin Nina Warken wechselte als Chefin des Bundeskanzleramts und Bundesministerin für besondere Aufgaben. Die Parlamentarischen Staatssekretär:innen Dr. Georg Kippels und Dr. Christiane Schenderlein bleiben im Amt.
Linnemann kündigte Kontinuität an: „Eine verlässliche und finanzierbare Versorgung in Gesundheit und Pflege ist mein politischer Auftrag. Dafür wurde in den vergangenen 14 Monaten der Weg geebnet, den ich konsequent fortsetzen werde.“
Was mit dem APN-Gesetz ist
Am 8. Juli 2026 hatte Heike Hoffer, Leiterin des Referats Fachkräftesicherung Inland im BMG, laut Deutschem Ärzteblatt auf einer Fachtagung in Berlin angekündigt, ein Gesetz zu Advanced Practice Nursing solle im zweiten Halbjahr 2026 kommen — abgestimmt mit der damaligen Ministerin Warken. Geplant sind ein generalistisch geprägter Masterabschluss mit bundeseinheitlichen Mindestanforderungen als Berufszugang und die Erlaubnis zur kompetenzentsprechenden eigenverantwortlichen Heilkundeausübung; die Inhalte sollen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und einer Expertengruppe erarbeitet werden.
Seit dem Ministerwechsel fehlt jedes öffentliche Signal dazu. Advanced Practice Nursing kommt weder in der Amtsübergabe-Meldung noch in Linnemanns Haushaltsrede im Bundestag am 10. September 2026 noch in seinem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom selben Tag vor. In der Haushaltsrede nennt der Minister als laufende Vorhaben die Notfallreform, die bereits im parlamentarischen Verfahren ist, und das für Oktober geplante Digitalgesetz; im FAZ-Interview stehen die Pflegeversicherung mit einem Defizit von rund acht Milliarden Euro für 2027, eine Strukturkommission Pflege und ein Referentenentwurf zur Primärversorgung im Herbst im Vordergrund. Bis zum 16. September 2026 lag kein Referentenentwurf zum APN-Gesetz vor.
Einordnung für den DACH-Raum
Für Pflegeexpert:innen APN in Deutschland ist der Ministerwechsel der zentrale berufsrechtliche Unsicherheitsfaktor dieses Herbstes. Seit 1. Jänner 2026 erlaubt § 4a PflBG (BEEP) die eigenverantwortliche Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten, definiert aber kein APN-Berufsbild und keine Abrechnung — genau diese Lücke sollte das eigene Gesetz schließen. Dass die Ankündigung nicht zurückgenommen wurde, ist die gute Nachricht; dass sie vom neuen Minister bisher nicht bestätigt wurde, die schlechte.
Im DACH-Vergleich bleibt das Bild uneinheitlich: Österreich hat erweiterte Kompetenzen über die GuKG-Novellen und § 15b geregelt, ringt aber um Titelschutz und Berufsbild. Die Schweiz ist am weitesten: Der Nationalrat hat der GesBG-Revision im April 2026 zugestimmt, die Ständeratskommission ist am 2. September 2026 auf die Vorlage eingetreten, das Plenum des Ständerats entscheidet noch. Deutschland hat den Anspruch formuliert — der Fahrplan fehlt.