Die GuKG-Novelle 2024 verlagert den gesamten Bereich der Spezialisierungen und Weiterqualifikationen für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege in den tertiären Bildungssektor. Spezialisierungen sind künftig einheitlich nach hochschulrechtlichen Vorgaben im Umfang von mindestens 60 ECTS anzubieten und müssen theoretische wie praktische Ausbildungsinhalte umfassen. Damit wird die mit der GuKG-Novelle 2016 begonnene Tertiärisierung – die Grundausbildung des gehobenen Dienstes erfolgt bereits an Fachhochschulen – als konsequenter nächster Schritt fortgeführt.

Neu möglich werden hochschulische Spezialisierungen etwa in den Bereichen Anästhesiepflege und Operationsbereich; die bisherige Spezialisierung "Krankenhaushygiene" wird zu "Infektionsprävention und Hygiene", und die Kinderintensivpflege wird ausdrücklich verankert. Weitere Spezialisierungen, beispielsweise im Bereich Cancer Nursing, können per Verordnung ergänzt werden. Für nach bisheriger Rechtslage konzipierte Spezialausbildungen besteht eine Übergangsfrist: Sie können noch bis 31. Dezember 2032 begonnen werden.

ÖGKV-Präsidentin Elisabeth Potzmann bewertete den Reformschritt positiv und sah darin einen wesentlichen Beitrag, die professionelle Pflege in Österreich an internationale Standards anzunähern. Die akademische Verankerung der Spezialisierungen gilt als Voraussetzung für den weiteren Ausbau spezialisierter und erweiterter Pflegerollen.