Die Grünen verlangen, dass diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) Wundmanagement eigenständig erbringen und direkt mit der Sozialversicherung abrechnen können. Anlass ist der Start der Umsetzungsphase des Qualitätsstandards „Integrierte Versorgung Chronische Wunden“.

Was gefordert wird

In einer Aussendung vom 10. September 2026 kritisiert Ralph Schallmeiner, Gesundheits- und Pflegesprecher der Grünen, dass der Qualitätsstandard ohne leistungsrechtliche Grundlage wirkungslos bleibe: „Ein Qualitätsstandard ist wichtig. Aber ein Papier versorgt noch keine einzige chronische Wunde“, so Schallmeiner. Rund 250.000 Menschen in Österreich seien von chronischen Wunden betroffen und bräuchten eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung.

Die zentrale Forderung: die leistungsrechtliche Anerkennung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege im ASVG. „Diplomierte Pflegepersonen müssen gesetzlich vorgesehene Leistungen, wie das Wundmanagement eigenständig erbringen und direkt mit der Sozialversicherung abrechnen können“, heißt es in der Aussendung. Der Umweg durch das System koste „Zeit, Geld und im schlimmsten Fall Gesundheit“.

Von Ministerin Korinna Schumann und der Bundesregierung verlangt Schallmeiner einen verbindlichen Zeitplan und eine Gesetzesvorlage. Zudem sollen die im Regierungsprogramm angekündigten Therapie- und Pflegepraxen rasch umgesetzt werden. Er verweist auf die oberösterreichische Initiative „Pflege als Kassenleistung“ und auf mehrfach eingebrachte parlamentarische Anträge.

Hintergrund: Anträge liegen seit 2025 vor

Der Antrag 328/A(E) zur Anerkennung von DGKP als eigenständige Gesundheitsdienstanbieter:innen im ASVG wurde am 17. Juni 2025 eingebracht und im Sozialausschuss bislang dreimal vertagt — zuletzt am 18. Februar 2026. Der Antrag 973/A(E) zum Aufbau von Pflege- und Therapiepraxen wurde am 9. Juli 2026 eingebracht und dem Gesundheitsausschuss zugewiesen; die Beratungen dort haben noch nicht begonnen.

Einordnung für den DACH-Raum

Berufsrechtlich dürfen DGKP in Österreich seit den GuKG-Novellen vieles, was sie leistungsrechtlich nicht abrechnen können — diese Lücke zwischen Kompetenz und Kassenleistung ist der Kern der Debatte. Für Pflegeexpert:innen APN ist sie entscheidend: Erweiterte Praxis in der Primärversorgung braucht neben § 15b GuKG und Verordnungsrechten auch einen Zugang zur Sozialversicherung. Die Schweiz diskutiert dieselbe Frage im Zuge der GesBG-Revision und der noch ausstehenden KVG-Anpassung, während in Deutschland das BEEP-Gesetz seit 1. Jänner 2026 selbstständige Heilkunde erlaubt und ein eigenes APN-Gesetz angekündigt ist. Ob Österreich eine Gesetzesvorlage zum ASVG folgen lässt, bleibt offen — die bisherigen Vertagungen deuten nicht auf Eile hin.