Zwei Jahre nach dem Ende der Pilotphase ist Community Nursing (CN) in Österreich gesetzlich verankert, aber nur noch in einem Teil der Bundesländer als eigenständiges Angebot vorhanden. Das zeigt das im Auftrag des BMASGPK erstellte Factsheet „Weiterführung von Community Nursing 2026“ der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), verfasst von Linda Eberle, Alice Edtmayer und Elisabeth Rappold (Stand Mai, erschienen Juni 2026).
Hintergrund: Vom EU-Pilot in den Pflegefonds
In der Pilotierung 2022–2024 wurden österreichweit 117 Projekte umgesetzt, finanziert über die Recovery and Resilience Facility der EU bzw. den österreichischen Aufbau- und Resilienzplan. Mit dem Finanzausgleich für 2024–2028 wurde der Pflegefonds auf 1,1 Milliarden Euro aufgestockt und Community Nursing in § 3 Abs. 12 Pflegefondsgesetz verankert. Das Gesetz legt fest, dass als Community Nurses ausschließlich Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege gemäß § 1 Z 1 GuKG eingesetzt werden dürfen. Die Erläuterungen nennen als Richtwert ein Vollzeitäquivalent für bis zu 5.000 Einwohner:innen. Die Fondsmittel sind allerdings nicht für CN zweckgewidmet — ob und wie weitergeführt wird, entscheiden die Länder.
Was die Länder daraus machen
Das Factsheet beschreibt für 2026 ein heterogenes Bild. Niederösterreich führt 23 Projekte in rund 70 Gemeinden mit etwa 60 Community Nurses (ca. 40 VZÄ) fort und hat ein einheitliches Aufgabenprofil erarbeitet. Kärnten hat CN vollständig in die seit 2018 bestehende Pflegenahversorgung integriert, die in 120 Gemeinden etabliert ist; von den 53 dort tätigen Personen sind 28 DGKP. Von Jänner 2025 bis April 2026 wurden 8.946 aktive Fälle betreut und rund 119.000 Interventionen gesetzt. Die Steiermark finanziert zehn Projekte mit rund 20 Personen im Verhältnis 60:40 zwischen Land und Gemeinden — eine Fortführung über 2026 hinaus ist mit Stand Mai 2026 nicht gesichert. In Oberösterreich bestehen noch acht Projekte, eine landesweite Ausrollung ist nicht vorgesehen.
Wien hat CN seit 2025 im Kund:innenservice des Fonds Soziales Wien verankert. Das Burgenland versteht CN als Synonym für seine Pflege- und Sozialberatung mit derzeit 21, künftig 28 Berater:innen. Vorarlberg überführt CN seit 2026 in die Hauskrankenpflege. Salzburg führt CN 2026 nicht mehr landesweit finanziert weiter, sondern baut die Landes-Pflegeberatung aus; Tirol hat die fünf Pilotprojekte nicht weitergeführt, die Mitarbeiter:innen aber teilweise in Teams mobiler Pflegeanbieter integriert.
Einordnung für Pflegeexpert:innen APN
Community Nursing ist die einzige bundesgesetzlich definierte gemeindenahe Pflegerolle, die DGKP vorbehalten ist — und damit die naheliegendste Andockstelle für APN-nahe Rollen in der Primärversorgung. Das Factsheet macht aber deutlich, dass der Bund nur den Rahmen setzt: Wo Länder CN in Beratungs- oder Koordinationsstrukturen aufgehen lassen, verschwimmt das pflegerische Profil. Anders als die Schweiz mit der GesBG-Revision (Nationalrat im April 2026, Ständeratskommission am 2. September 2026 eingetreten) oder Deutschland mit BEEP und dem angekündigten APN-Gesetz fehlt in Österreich weiterhin eine berufsrechtliche Verankerung erweiterter Pflegepraxis; die GuKG-Novellen mit § 15b bleiben bislang der einzige Ansatz.