Der Deutsche Pflegerat (DPR) nutzt die Haushaltswoche im Bundestag für eine Grundsatzforderung: Aufgaben, Verantwortung und Vergütung der Gesundheitsfachberufe sollen sich an der tatsächlichen Qualifikation und am Versorgungsbedarf orientieren — nicht an überkommenen Berufs- und Systemgrenzen.

Anlass und Kernbotschaft

Anlässlich der Bundestagsberatungen zu den Etats für Gesundheit sowie Arbeit und Soziales veröffentlichte der DPR am 10. September 2026 eine Pressemitteilung mit zwei Hauptforderungen: ressortübergreifendes Handeln und eine „Kompetenzwende“. Gesundheitsversorgung und Pflege seien eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht auf einzelne Ministerien oder Sozialversicherungen beschränkt werden dürfe. Pflegepolitik berühre neben Gesundheit auch Arbeit, Soziales, Bildung, Familie, Forschung, Digitales, Wirtschaft, Justiz, Klimaschutz und Finanzen — nötig seien abgestimmte Ziele, Zuständigkeiten und Finanzierungswege sowie ein verbindliches Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen.

DPR-Präsidentin Christine Vogler: „Die Profession Pflege ist kein Kostenblock, sondern ein zentraler Teil der Lösung. Deutschland braucht eine ressortübergreifende Strategie und eine Kompetenzwende statt Kürzungslogik.“

Was die Kompetenzwende konkret meint

Der DPR verlangt, dass Pflegefachpersonen eigenverantwortlich handeln, Leistungen selbst erbringen und abrechnen können. Erweiterte Befugnisse müssten leistungsrechtlich verankert werden — mit klaren Verantwortlichkeiten und verlässlichen Vergütungs- und Abrechnungswegen. Flankierend fordert der Verband bedarfsgerechte Personalstandards und Personalbemessung, Tariftreue und die vollständige Refinanzierung der Personalkosten; jede Kürzung pflegerelevanter Vergütungen sei inakzeptabel. Versicherungsfremde Leistungen wie die Kosten der Pflegeausbildung oder Rentenpunkte pflegender Angehöriger gehörten in die Steuerfinanzierung, statt allein die Beitragszahlenden zu belasten. Maßstab müsse der Versorgungsbedarf sein, nicht die Kassenlage.

Einordnung für den DACH-Raum

Die Forderung nach leistungsrechtlicher Verankerung erweiterter Befugnisse trifft den wunden Punkt der deutschen APN-Entwicklung: Seit 1. Jänner 2026 erlaubt § 15a SGB V (BEEP) Pflegefachpersonen die eigenverantwortliche Ausübung bestimmter heilkundlicher Tätigkeiten — was fehlt, sind eigene Abrechnungswege im SGB V und ein definiertes Berufsbild. Genau das soll das im Juli angekündigte APN-Gesetz liefern, für das der neue Minister Carsten Linnemann bislang keinen Zeitplan genannt hat. Der DPR macht die Kompetenzfrage damit zur Bedingung der Haushaltsdebatte.

Der Befund ist DACH-weit vertraut: In Österreich existiert mit § 15b GuKG ein Verordnungsrecht, dessen Umsetzung über die Arzneimittelliste stockt; in der Schweiz ist die Abrechnung erweiterter APN-Leistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung noch nicht geregelt, während die GesBG-Revision im Ständerat anhängig ist. Kompetenzen ohne Finanzierung bleiben überall Papier.