Was darf, was soll, was verantwortet spezialisierte Pflege? Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) hat am 21. Mai 2026 einen Scope of Practice für Pflegefachpersonen mit zweijähriger Fachweiterbildung verabschiedet — ausgearbeitet am Beispiel der Intensivpflege.
Worum es geht
Das Papier definiert standardisiert Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen und soll im Kontext des BEEP-Gesetzes die Grundlage für eine erweiterte Übertragung heilkundlicher und leistungsrechtlicher Befugnisse schaffen.
Einordnung
Seit dem BEEP ist die entscheidende Frage nicht mehr ob, sondern wer was eigenverantwortlich übernehmen darf. Klar beschriebene Scopes of Practice sind dafür das Handwerkszeug — international Standard, in Deutschland bislang Mangelware. Das DGF-Papier reiht sich in die laufende Debatte um einen bundeseinheitlichen Muster-Scope-of-Practice ein und liefert eine Blaupause, die auch für APN-Rollenprofile relevant ist: Die Abgrenzung Fachweiterbildung ↔ hochschulische APN-Qualifikation wird zur Kernfrage der nächsten Jahre.