Das BEEP-Gesetz gilt seit 1. Jänner 2026 — doch ohne anerkannte Kompetenzen nützt die erweiterte Heilkunde wenig. Der DBfK Nordwest fordert Niedersachsen deshalb auf, zügig ein landesweit einheitliches Verfahren zur Kompetenzfeststellung zu schaffen.
Was gefordert wird
Anlass war der Pflegetag Niedersachsen des DBfK Nordwest in Hannover am 11. September 2026. Die Veranstaltung habe gezeigt, so der Verband, dass Pflegefachpersonen täglich Verantwortung übernehmen, ihre Kompetenzen aber nicht formal einbringen dürfen. Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) sei ein wichtiger erster Schritt — jetzt brauche es die Umsetzung im Land.
Konkret verlangt der DBfK Nordwest, „zügig ein transparentes, landesweit einheitliches und fachlich fundiertes Verfahren zur Kompetenzfeststellung nach dem BEEP“ zu etablieren. Geschäftsführerin Sandra Mehmecke: „Nur wenn erworbene Kompetenzen offiziell anerkannt werden, können Pflegefachpersonen die neuen Befugnisse auch tatsächlich im Versorgungsalltag nutzen.“
Wo es hakt
Mehmecke verweist auf den Ernst der Lage: „Die Versorgungskrise steht vor der Tür. Wir sollten das fachliche Wissen, das praktische Können und die Verantwortung, die Pflegefachpersonen schon heute in der Praxis übernehmen, endlich systematisch nutzen.“ Als Beispiele dafür, was mit erweiterten Befugnissen möglich wäre, nennt der Verband Community Health Nurses im ländlichen Raum, Pflegefachpersonen auf Bachelor-Niveau in der Langzeitpflege und pflegegeleitete Stationen in Kliniken.
Der Titel der Pressemitteilung fasst die Botschaft des Verbands zusammen: „Wir könnten die Versorgung so viel besser machen!“
Einordnung für den DACH-Raum
Die Forderung legt eine Lücke offen, die auch für Pflegeexpert:innen APN entscheidend ist: Mit § 4a PflBG hat der Bund die eigenverantwortliche Heilkundeausübung ermöglicht, doch ob und wie Kompetenzen anerkannt werden, entscheidet sich in den Ländern und bei den Kostenträgern. Solange Niedersachsen und andere Länder kein verbindliches Verfahren haben, bleibt die neue Befugnis für viele Theorie. Das angekündigte APN-Gesetz des BMG soll mit einem generalistischen Master als Berufszugang bundesweit einheitliche Mindestanforderungen bringen — die Kompetenzfeststellung für bereits qualifizierte Pflegefachpersonen ist davon aber nicht automatisch erfasst.
Österreich kennt das Muster: Das GuKG regelt Kompetenzen bundesweit, die Ausgestaltung in der Praxis hängt jedoch an Trägern und Ländern; die Verordnungsbefugnis nach § 15b GuKG ist ein Beispiel für eine Befugnis, deren Umsetzung schrittweise erfolgt. In der Schweiz wird die APN-Rolle mit der GesBG-Revision gesetzlich verankert; nach dem Ja des Nationalrats im April 2026 ist die Ständeratskommission am 2. September 2026 auf die Vorlage eingetreten, der Ständerat selbst steht noch aus.