Die vom Nationalrat am 23. April 2026 einstimmig beschlossene und am 7. Mai vom Bundesrat gebilligte Novelle des Bundespflegegeldgesetzes wurde am 19. Mai 2026 als BGBl I Nr. 32/2026 kundgemacht.

Die drei Kernpunkte

  • Qualitätssicherung zu Hause: Hausbesuche der SVS in der häuslichen Pflege werden verankert — samt erweiterten Informationsbefugnissen, wenn die Gefahr einer Unterversorgung gesehen wird.
  • Angehörigenbonus: legistische Klarstellungen beim Bezug.
  • Pflege-Datenlage: Die Gesundheit Österreich GmbH und das Sozialressort erhalten künftig regelmäßig pseudonymisierte Daten aus dem Pflegegeldinformationssystem.

Einordnung

Für die Profession ist vor allem der Daten-Punkt relevant: Eine belastbare Datengrundlage über Pflegebedarfe ist Voraussetzung für Versorgungsplanung — und damit auch für die Frage, wo erweiterte Pflegerollen (Community Nursing, ANP) am dringendsten gebraucht werden.