Die vom Nationalrat am 23. April 2026 einstimmig beschlossene und am 7. Mai vom Bundesrat gebilligte Novelle des Bundespflegegeldgesetzes wurde am 19. Mai 2026 als BGBl I Nr. 32/2026 kundgemacht.
Die drei Kernpunkte
- Qualitätssicherung zu Hause: Hausbesuche der SVS in der häuslichen Pflege werden verankert — samt erweiterten Informationsbefugnissen, wenn die Gefahr einer Unterversorgung gesehen wird.
- Angehörigenbonus: legistische Klarstellungen beim Bezug.
- Pflege-Datenlage: Die Gesundheit Österreich GmbH und das Sozialressort erhalten künftig regelmäßig pseudonymisierte Daten aus dem Pflegegeldinformationssystem.
Einordnung
Für die Profession ist vor allem der Daten-Punkt relevant: Eine belastbare Datengrundlage über Pflegebedarfe ist Voraussetzung für Versorgungsplanung — und damit auch für die Frage, wo erweiterte Pflegerollen (Community Nursing, ANP) am dringendsten gebraucht werden.