In Baden-Württemberg beginnen die ersten sechs Modellvorhaben des Landesförderprogramms „OrtsNahePflege BW“ — und der DBfK Südwest nutzt den Start, um für den Einsatz von Community Health Nurses zu werben.

Worum es im Programm geht

Das Land fördert mit „OrtsNahePflege BW“ Versorgungsformen für Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf in ihrem direkten Lebensumfeld. Der DBfK Südwest begrüßte den Start der Modellvorhaben in einer Pressemitteilung vom 23. Juli 2026. Die Vorsitzende Andrea Kiefer verweist auf den demografischen Wandel und den zunehmenden wirtschaftlichen Druck im Gesundheitswesen: „Prävention, frühzeitige Unterstützung und eine gute pflegefachliche Begleitung vor Ort können dazu beitragen, dass gesundheitliche Probleme nicht unnötig eskalieren und Menschen länger selbstständig leben können.“

Die Rolle der Community Health Nurses

Der Verband sieht im Einsatz von Community Health Nurses — Pflegefachpersonen mit Masterabschluss und besonderer Kompetenz für komplexe Versorgungssituationen — eine sinnvolle Ergänzung der Modellvorhaben. Sie arbeiten aufsuchend im Quartier, schätzen gesundheitliche und pflegerische Risiken ein, beraten Betroffene und Angehörige und stimmen Unterstützungsangebote aufeinander ab. Nach Darstellung des DBfK können sie frühzeitig intervenieren, Versorgungslücken vermeiden und die Zusammenarbeit zwischen Hausarztpraxen, Pflegediensten, Krankenhäusern, Kommunen und Beratungsstellen stärken.

Kiefer betont, es gehe nicht darum, weitere Strukturen neben den bestehenden Angeboten aufzubauen: „Es geht darum, pflegefachliche Kompetenz dort einzusetzen, wo sie für die Menschen unmittelbar und vor allem rechtzeitig wirksam wird.“

Konkret regt der DBfK Südwest an, in den bereits ausgewählten Modellvorhaben zu prüfen, wo Community Health Nurses die geplanten Ansätze ergänzen können. In weiteren Projekten sollten sie von Beginn an eingeplant und ihre Wirkung wissenschaftlich untersucht werden. Erfolgreiche Modelle bräuchten anschließend eine verlässliche Perspektive für die Regelversorgung — diese dürfe „nicht an fehlender Finanzierung scheitern“, so Kiefer; gefordert seien Kostenträger und Kommunen.

Einordnung für den DACH-Raum

Die Meldung zeigt, wie Berufsverbände in Deutschland Landesprogramme als Erprobungsraum für Masterrollen nutzen, noch bevor das vom Bundesgesundheitsministerium für 2026 angekündigte APN-Gesetz vorliegt. Seit 1. Jänner 2026 erlaubt § 4a PflBG (BEEP) die selbstständige Heilkundeausübung; ein bundeseinheitliches Berufsbild für Community Health Nursing oder APN fehlt aber weiterhin — ebenso wie eine Regelfinanzierung. Österreich hat mit dem Community-Nursing-Programm ähnliche Erfahrungen gesammelt, bei denen die Überführung in die Regelversorgung ebenfalls die zentrale Frage blieb. In der Schweiz wiederum ist mit der laufenden GesBG-Revision die gesetzliche Verankerung der APN-Rolle näher gerückt, während die Abrechnung über die Krankenpflegeversicherung noch offen ist. Die Forderung nach Evaluation und gesicherter Finanzierung ist damit im gesamten DACH-Raum die entscheidende Stellschraube.