Ein neues extramurales Setting für die Pflege: Die Grünen fordern per Entschließungsantrag ein bundesweites Pilotprogramm für Pflege- und Therapiepraxen, in denen pflegerische, therapeutische und soziale Leistungen gebündelt und wohnortnah angeboten werden.

Was beantragt wurde

Der Antrag 973/A(E) mit dem Titel „Aufbau von Pflege- und Therapiepraxen für mehr Gesundheitskompetenz und eine bessere wohnortnahe Versorgung“ wurde von Ralph Schallmeiner und Kolleg:innen am 9. Juli 2026 im Nationalrat eingebracht und am 10. Juli 2026 dem Gesundheitsausschuss zugewiesen. Die Parlamentskorrespondenz stellte ihn am 4. August 2026 als neuen Verhandlungsgegenstand vor; die Ausschussberatungen hatten zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen.

Ausgangspunkt der Begründung: Viele Menschen erlebten das Gesundheitssystem als unübersichtlich und wüssten bei gesundheitlichen Problemen oft nicht, an wen sie sich zuerst wenden sollen. Pflege- und Therapiepraxen sollen laut Antrag „einen niederschwelligen Anlaufpunkt für Gesundheitsfragen, Beratung und Unterstützung im Alltag“ bieten. Gebündelt verfügbar sein sollen dort Pflegeberatung, Wundmanagement, Physiotherapie, Ergotherapie und Sozialberatung.

Die Gesundheitsministerin wird aufgefordert, ein Pilotprogramm zu starten, „wobei der Fokus auf Regionen mit hohem Versorgungsbedarf, mit einem großen Anteil älterer Menschen sowie mit besonderen sozialen Herausforderungen liegen sollte“.

Hintergrund

Therapie- und Pflegepraxen sind auch im Regierungsprogramm der Bundesregierung vorgesehen. Die Grünen drängen seit längerem auf die Umsetzung: Bereits mit Antrag 328/A(E) vom Juni 2025 forderte Schallmeiner die Anerkennung von DGKP als eigenständige Gesundheitsdienstanbieter:innen im ASVG — der Antrag wurde im Sozialausschuss bislang dreimal vertagt, zuletzt im Februar 2026. Ohne eine solche leistungsrechtliche Verankerung könnten Pflegepraxen ihre Leistungen nicht direkt mit der Sozialversicherung abrechnen.

Einordnung für den DACH-Raum

Pflege- und Therapiepraxen wären in Österreich ein Setting, in dem DGKP eigenständig und ohne ärztliche Einrichtung als Trägerin Leistungen erbringen — ein naheliegendes Einsatzfeld für Pflegeexpert:innen APN und Community Health Nurses. Berufsrechtlich ist mit den GuKG-Novellen und § 15b GuKG vieles möglich, leistungsrechtlich fehlt die Grundlage. In der Schweiz soll die GesBG-Revision die APN-Rolle gesetzlich verankern — der Nationalrat hat im April 2026 zugestimmt, der Ständerat berät noch. Deutschland erlaubt seit dem BEEP-Gesetz selbstständige Heilkunde durch Pflegefachpersonen, ein APN-Gesetz ist angekündigt. Ob der österreichische Antrag mehr Erfolg hat als seine Vorgänger, entscheidet sich im Gesundheitsausschuss — ein Termin für die Beratung ist bislang nicht bekannt.